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09. September
Professor
Wusstest Du,
dass man auch mit einem Wunschnamen unterschreiben darf?

Ob eine Quittung oder eine Hotelbuchung. Die Wirksamkeit von Verträgen hängt nicht davon ab, ob die Unterschrift mit dem Namen der Person übereinstimmt. Solange keine falsche Identität vorgetäuscht und durch die Unterschrift kein Schaden verursacht wird, sowie eine ernsthafte Vertragsabsicht besteht, darf man gewissensfrei mit "Mickey Maus" oder Wunschnamen unterschreiben.

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