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02. August
Professor
Wusstest Du,
dass man nach einem geringfügigen Unfall die Fahrbahn sofort räumen muss?

Nach einem kleinen Unfall auf der Straße ist man laut Straßenverkehrsordnung verpflichtet, die Fahrbahn unverzüglich wieder zu räumen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern: auch wenn man gerne auf die Polizei warten würde, um den Unfall aufzunehmen. Nur bei schweren Unfällen mit erheblichen Schäden oder Personenschaden muss die Polizei den Unfall und die Unfallstelle genauer aufnehmen. Es wäre also nicht verkehrt, ein Stückchen Kreide im Fahrzeug mitzuführen, um eventuell Positionen der Fahrzeuge auf die Straße zeichnen zu können.

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