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28. Juli
Professor
Wusstest Du,
dass man sein Fahrrad auch am Strassenrand "parken" darf?

Alle Fahrzeuge müssen am rechten Fahrbahnrand bzw. an Parkstreifen oder Parkflächen geparkt werden. Das gilt für PKW, Motorräder, aber auch für Fahrräder. Lediglich wenn Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge reserviert sind oder die Fahrbahn unzureichend beleuchtet ist, darf das Fahrrad nicht dort abgestellt werden. Sofern keine Fußgänger behindert werden, sollte man sich jedoch überlegen sein Rad doch lieber auf dem Gehweg zu "parken".

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