LOGO
05. Mai
Professor
Wusstest Du,
dass selbst eine Ohrfeige für das eigene Kind strafbar ist?

Seit dem Jahr 2000 gilt hierzulande ein Recht auf gewaltlose Erziehung. Es ist im §1631 Abs. 2 des BGB festgelegt. Aus diesem Grund würden sich manche Eltern strafbar machen, wenn sie dem eigenen Kind unter dem Vorwand der Erziehungsmaßnahme den Hintern versohlen oder ohrfeigen. Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Körperliche Bestrafungen sowie seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind nach dem BGB nicht erlaubt.

W E R N I C K E

© 2009-2024 Wusstest-Du.de, Alle Rechte vorbehalten

Impressum | Banner